Erdbaumaschinen
Laut Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und BG-Vorschriften dürfen Erdbaumaschinen nur von geschultem Personal bedient werden. In unserer Ausbildung, gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12, vermitteln wir Ihnen alle erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für den sicheren Betrieb von Erdbaumaschinen.
Nutzen
Zielgruppe
Alle Personen, die Baumaschinen bedienen sollen.
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Sie haben außerdem eine ausreichende Allgemeinbildung und den Führerschein für die entsprechenden Kraftfahrzeuge.
Abschluss
Bedienberechtigung
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmenden den TÜV-Fahrausweis für Erdbaumaschinen als Nachweis der Bedienberechtigung.