Klasse A
Mindestalter:
- 24 Jahre – für Krafträder bei Direkteinstieg
- 21 Jahre – für Trikes*
- 20 Jahre – für Krafträder bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
Was darf ich fahren?
- Krafträder mit einem Hubraum über 50 ccm
(bbH über 45 km/h) - Trikes mit einem Hubraum über 50 ccm**
(bbH über 45 km/h, Motorleistung über 15 kW)
Wie läuft die Führerscheinausbildung ab?
Ohne Vorbesitz:
- 16 Theoriestunden
- 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
- Theorie- & Praxisprüfung
Mit Vorbesitz:
- 10 Theoriestunden
- 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten
- Theorie- & Praxisprüfung
Aufstieg A2 nach A:
- Kein Theorieunterricht
- 6 Sonderfahrten (A2 unter 2 Jahre oder A1); keine Sonderfahrten (A2 über 2 Jahre)
- Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife
- Praxisprüfung
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
*Ab 24 Jahre dürfen auch dann auch Krafträder ohne Leistungsbeschränkung gefahren werden.
** Erst ab 21 Jahre – auch bei Aufstieg.