Teleskoplader
Gerne kommen wir auch in Ihr Unternehmen und bilden „vor Ort zu Ihrer Zeit“ Ihre Mitarbeiter aus.
Wie andere Flurförderzeuge darf auch ein Teleskopstapler/-lader nur von ausgebildeten und unterwiesenen Personen geführt und bedient werden. Die Ausbildung bzw. Qualifizierung ist in drei Stufen unterteilt:
- Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für den Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau mit veränderlicher Reichweite, mit Kranhaken, Gabelzinken, Lasthaken, Ladeschaufel)
- Stufe 2a: Zusatzqualifikation für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb)
- Stufe 2b: Zusatzqualifikation für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-3 (Hubarbeitsbühne nach DGUV G 308-008 oder nach IPAF)
- Stufe 3: Betriebliche oder baustellenbezogene Unterweisung