Gabelstapler

Gerne kommen wir auch in Ihr Unternehmen und bilden „vor Ort zu Ihrer Zeit“ Ihre Mitarbeiter aus.

Das Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist in § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die

  1. mindestens 18 Jahre alt sind
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

 

Für die Auswahl der Fahrer ergeben sich somit folgende Kriterien:

  • Mindestalter 18 Jahre: Im Rahmen der Berufsausbildung, z. B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollte der Aufsichtführende und die Dauer der Ausbildung – in der Regel nicht mehr als 3 Monate – schriftlich festgelegt sein.
  • körperliche Eignung: Sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, Beweglichkeit der Gliedmaßen, gute Reaktionsfähigkeit;Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ wichtige Anhaltspunkte.
  • geistige und charakterliche Eignung: Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
    • das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,
    • die Fähigkeit, Signale erlernen, umsetzen und anwenden zu können,
    • die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

Öffnungszeiten

Montag + Mittwoch
18:00 Uhr – 19:00 Uhr Anmeldung
19:00 Uhr – 20:30 Uhr Unterricht

Kontakt

Fahrschule Janning
Hauptstraße 42d
48739 Legden

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02566 / 9334008